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Termine

Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine Mail. Hausbesuche sind ebenfalls möglich. Sollten Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden vorher ab. Ansonsten wird der Termin ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 € berechnet.
 

Kostenübernahme

Eine Übernahme der Behandlungskosten der Heilpraktikerbehandlung erfolgt durch private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen. Weiterhin erfolgt eine Übernahme der Behandlungskosten bei Beamten durch die Beihilfe und bei Polizeibeamten durch die Heilfürsorge.

Honorar:

Das Behandlungs-Honorar ist  am Tag der Behandlung/Beratung in bar fällig.

Das Honorar für die Behandlungen beträgt:

 

Montag – Freitag € 75,00 / Std.

Samstag € 85,00 / Std.

In Ausnahmefällen Sonn- und Feiertage € 120,00 / Std.

Kosten

Die Behandlungskosten werden von Privat- und Zusatzversicherungen in der Regel ganz oder teilweise - je nach abgeschlossenem Tarif - übernommen. Die Kostenübernahme richtet sich nach der GebüH.
Gesetzlich Versicherte sind Selbstzahler, haben aber die Möglichkeit, die Behandlungskosten als Sonderausgaben nach § 10 EStG in ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Meine Leistungen rechne ich nach Festpreisen ab, ansonsten erfolgt eine Anlehnung an die GebüH.

 

Behandlungsvereinbarung

 

Mit jedem Patienten schließe ich vor einer Behandlung diese Vereinbarung ab. Bringen Sie diese Vereinbarung gerne ausgefüllt zum ersten Termin mit.  Alternativ besteht die Möglichkeit diese Vereinbarung vor dem ersten Termin vor Ort auszufüllen.

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